Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge

NEU: OVG Bautzen erklärt Teile des Regionalplanes Oberes Elbtal/ Osterzgebirge hinsichtlich Windenergienutzung für ungültig (Medienservice Freistaat Sachsen, 12.05.2023)

Erfolgreich geklagt hatte eine Windpark-Betreiberfirma. Konkret wurden die Festlegungen des Kapitels 5.1.1 zu Vorrang- und Eignungsgebieten für die Windenergienutzung für unwirksam erklärt. Dieses Urteil ist ein herber Rückschlag für den Regionalen Planungsverband, welcher eigentlich an der Teilfortschreibung des Regionalplanes hinsichtlich neuer Flächenausweisungen im Zuge der Bundesvorgaben arbeitet.

Die Konsequenzen des Urteils beflügeln derweil die Windpark-Betreiberfirmen, welche nun vorerst nicht mehr an die bisher ausgewiesenen Flächen der Vorrang- und Eignungsgebiete gebunden sind. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

 Sachsen drückt beim Ausbau der Windenergie aufs Tempo: Auch im Wald wird künftig gebaut

Dazu heißt es konkret (Freie Presse - 18.01.2023, Zitat):

"Sachsen will den Ausbau der Windenergie deutlich beschleunigen und zwingt die regionalen Planungsverbände, zügig mehr Flächen für Windräder auszuweisen. "Wir lösen jetzt die Bremsen für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien", sagte Energieminister Wolfram Günther (Grüne) am Mittwoch. So wolle der Freistaat das vom Bund gesetzlich formulierte Ziel, bis 2032 zwei Prozent der Landesfläche für Windkraft auszuweisen, bereits fünf Jahre früher erreichen. Eigentlich ist zunächst für 2027 ein Zwischenschritt von 1,3 Prozent vorgesehen, 2032 sollen dann zwei Prozent erreicht sein. "Wir haben uns darauf verständigt, es in einem Schritt bis 2027 zu machen", sagte Günther. Das CDU-geführte Regionalentwicklungsministerium stehe hinter dieser Lösung."

20.12.2022 -"Flexibilisierungsklausel":
Der Sächsische Landtag hat am 20.12.2022 im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes die sogenannte "Flexibilisierungsklausel" beschlossen. Diese Klausel erlaubt nun den Kommunen, zunächst befristet bis zum Jahr 2027, Windkraftanlagen auch auf Flächen außerhalb der bisher im Regionalplan ausgewiesenen Vorrang- oder Eignungsgebiete zu errichten. Voraussetzung dafür ist lediglich ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren und ein Gemeinde-/Stadtratsbeschluss. Die Entscheidungskompetenz liegt somit direkt bei den Kommunen - ein Novum in der bisherigen Landesplanung. Dies soll den Ausbau erheblich beschleunigen, da man somit von den sonst üblichen langwierigen Regionalplanungsprozessen abweichen kann.

(Medienservice Freistaat Sachsen - Pressemitteilung 20.12.2022)

Umweltminister Wolfram Günther (B90/Grüne, Zitat): "Unser Beschleunigungspaket zum Ausbau der Windenergie hat Gesetzeskraft. [...] Zur neuen gesetzlichen Regelung gehört, dass ab Januar [2023] auch Windenergieanlagen auf Flächen außerhalb von regionalplanerisch festgelegten Vorrang- und Eignungsgebieten errichtet oder repowert werden können."

Regionalentwicklungsminister Schmidt (CDU) sagte weiterhin (Zitat): "Die Planungsverbände stehen mit der Ausweisung der erforderlichen Flächen vor einer großen Herausforderung. Sie müssen finanziell und personell in die Lage versetzt werden, die neue Planungsaufgabe bewältigen zu können". (SZ - Pressemitteilung 21.12.2022)

Raumplanung in Sachsen

Für fachübergreifende, langfristige Entwicklungsvorhaben (z.B. Naturschutz, Windkraft etc.) gibt es im Freistaat Sachsen flächendeckende Raumordnungspläne. Für das gesamte Gebiet des Freistaates wird als oberster Raumordnungsplan aller 10 Jahre der Landesentwicklungsplan (LEP) fortgeschrieben. In diesem werden übergeordnete Ziele und Grundsätze der Raumentwicklung festgelegt. Zur weiteren Konkretisierung dieser ist der Freistaat Sachsen räumlich in vier Planungsregionen unterteilt, welche weiterführende Regionalpläne (RP) aufstellen.

Für das Gebiet des geplanten Windparks Grumbach gelten somit folgende Raumordnungspläne:

- Landesentwicklungsplan Sachsen (in Kraft seit 31.08.2013, zeitnahe Fortschreibung zu erwarten!)

- Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge (in Kraft seit 17.09.2020, Teilfortschreibung)

- Flächennutzungsplan Stadt Wilsdruff (2004 / 2017, abrufbar über Geoportal Sachsenatlas oder direkt beim Bauamt der Stadt Wilsdruff)

Alle drei Pläne enthalten im Gebiet des geplanten Windparks Grumbach aktuell keine raumordnerischen Planungsgrundlagen für eine Windenergienutzung (bisher keine Ausweisung von Vorrang- oder Eignungsgebieten). Im Falle einer Realisierung des Windparkes Grumbach müssten also auch diese der kommunalen Bauleitplanung übergeordneten Raumordnungspläne angepasst werden.


Landesentwicklungsplan (LEP)

Bisher heißt es im aktuell noch gültigen LEP (2013) zur Windenergie im Ziel 5.1.3 (Zitat):

"In den Regionalplänen sind die räumlichen Voraussetzungen zum Erreichen des für die Nutzung der Windenergie geltenden Zieles der Sächsischen Staatsregierung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend dem Flächenanteil der jeweiligen Planungsregion an der Gesamtfläche des Freistaates Sachsen (regionaler Mindestenergieertrag) zu sichern.
Die Nutzung der Windenergie ist dabei durch eine abschließende, flächendeckende Planung nach dem Prinzip der dezentralen Konzentration in den Regionalplänen durch die Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie räumlich zu konzentrieren."

... und im Grundsatz 5.1.5 (Zitat):

"Bei der Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie sollen unter anderem
- die Windhöffigkeit der Gebiete,
- bestehende technogene Vorbelastungen der Landschaft, insbesondere Autobahnen und andere Infrastrukturtrassen sowie die durch den Braunkohlenabbau geprägten Gebietsregionen,
- Lagen, welche nicht in besonderer Weise die Kulturlandschaft prägen,
- die Möglichkeiten der Netzeinspeisung,
- das besondere Interesse, Altanlagen durch Neuanlagen zu ersetzen (Repowering) und
- die lokale Akzeptanz von Windenergieanlagen, auch im Hinblick auf einen hinreichenden Abstand zu Wohngebieten
berücksichtigt werden.
Die Nutzung von Waldgebieten soll grundsätzlich vermieden werden. Dies gilt insbesondere für Waldflächen mit Schutzstatus nach Naturschutzrecht und mit ausgewählten Waldfunktionen."

Der neue Inhalt der für 2023 zu erwartenden Fortschreibung des LEP bleibt abzuwarten!


Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge (RP)

Im RP (2020) kann in Kapitel 5.1.1 Windenergienutzung (Seiten 137-170) die konkretere Ausgestaltung der übergeordneten LEP-Ziele und Grundsätze nachgelesen werden. Zudem gibt es mehrere Erläuterungskarten - auch zum Schwerpunkt Windenergie - welche im Folgenden auszugsweise dargestellt sind:

Karte 13: Ökologisches Verbundsystem

Aus Karte 13 wird ersichtlich, dass sich der geplante Windpark Grumbach zu großen Teilen in einem bisher als Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz ausgewiesenem Kernbereich eines Ökologischen Verbundsystems befindet. Ob nun auf Grundlage der durch die Bundesregierung neu geschaffenen Gesetzeslage künftig statt dessen ein Vorranggebiet Windenergienutzung ausgewiesen wird, bleibt derzeit offen. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass der Naturschutz in der Schutzgüterabwägung gegenüber des aktuell übergeordneten öffentlichen Interesses des Windenergieausbaus als nachrangig eingestuft werden könnte.

Karte 15: Windenergienutzung - Tabuzonen und Windpotenzialflächen

Wie Karte 15 darstellt, ist der überwiegende Flächenanteil des geplanten Windparks Grumbach als "weiche Tabuzone" klassifiziert. Zudem sind bisher keine nennenswerten Windpotenzialflächen in diesem Bereich ausgewiesen.