Windkraftausbau - warum gerade jetzt?

NEU: EU-Notfallverordnung wird umgesetzt.

Dazu Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck (B90/Grüne, Zitat BMWK 30.01.2023):

"Die Bundesregierung hat heute einen Windausbau-Beschleuniger auf den Weg gebracht, wie wir ihn noch nicht hatten. Die Verfahren für den Ausbau von Windenergieanlagen an Land und auf See werden noch mal deutlich schneller. [...] Zusammen mit der Reform des EEG, der Anhebung der Höchstsätze in den Ausschreibungen für Wind- und Solar und einer Reihe von weiteren Änderungen haben wir den Weg für die Beschleunigung freigeräumt."

Die Bundesregierung forciert aktuell den Ausbau von Windenergieanlagen massiv und will in diesem Zusammenhang 2% der Landesfläche Deutschlands für die Windenergienutzung reservieren (Bundesdurchschnitt aktuell bei 0,5%). Dieses Flächenziel gilt auch für den Freistaat Sachsen, welcher seinen bisherigen Anteil von 0,2% (2022) der Landesfläche auf auf 2% im Jahr 2027 daher stark erhöht - nahezu eine Verzehnfachung! So schreibt es das neue "Wind-an-Land-Gesetz" (WaLG) der Bundesregierung vor, welches zum 01.02.2023 in Kraft trat, sowie das

"Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land" vom 20.07.2022. Die einzelnen Flächenbeitragswerte je Bundesland sind in folgender Tabelle ersichtlich:

Um dieses Vorhaben auch möglichst schnell in der Praxis umzusetzen, arbeitet die Bundesregierung intensiv daran, Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich zu beschleunigen und hat bereits wegweisende Gesetzesänderungen und Gesetzesergänzungen zugunsten der Windkraft auf den Weg gebracht und beschlossen. Betroffen davon sind u. a. das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Baugesetzbuch (BauGB), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Bundesraumordnungsgesetz (ROG). Dabei wird der Ausbau erneuerbarer Energien als Maßnahme öffentlichen Interesses in der Schutzgüterabwägung übergangsweise in einigen Bereichen höher als der Naturschutz eingestuft. So können beispielsweise ab 2023 nun auch bestehende Landschaftsschutzgebiete (LSG) in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden - ein naturschutzrechtlicher Tabubruch. Zudem werden die bisher geltenden Mindestabstandsregeln eingeschränkt und damit gelockert. So kann über das neue Baurecht die bisher geltende 1000-Meter-Abstandsregel unterschritten werden - Voraussetzung dafür ist ein Beschluss des jeweiligen Gemeinde-/Stadtrates.

Der sächsische Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt (CDU) beschrieb bereits die Konsequenzen, falls Sachsen die neu vorgeschriebenen Ausbauziele nicht erreichen sollte, wie folgt (Zitat, Sächsische Zeitung, 06.09.2022):

"Wenn wir das bis 2027 gesteckte Zwischenziel von 1,3 Prozent Windkraft-Fläche nicht schaffen, wird der Bund zwangsweise alle Flächen in Sachsen für Windkraftanlagen freigeben. Das wollen wir nicht. Wir möchten weiter nur geeignete Flächen ausweisen."


Weiterführende Beiträge und Nachweise

BMWK, 30.01.2023 - "Kabinett beschließt Beschleuniger für Wind- und Netzausbau - EU-Notfallverordnung wird umgesetzt – Verfahren werden noch mal schneller"

LVZ, 05.12.2022 - "Sachsen plant Windrad-Offensive - viele zusätzliche Flächen ab 2023 möglich"

MDR Sachsen, 11.11.2022 - "Jetzt doch Windräder in Sachsens Wäldern"

SZ, 06.09.2022 - "Minister Schmidt: Sachsen hat genug Flächen für Windräder"

BPA/Bundesregierung, 06.10.2022 - "Wind-an-Land-Gesetz - Mehr Windenergie für Deutschland"

Bundesgesetzblatt, 2022 Teil I Nr. 28, 20.07.2022 - "Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land"